Baugerüst / keine 2 Meter vorhanden

Baugerüst / keine 2 Meter vorhanden

Beitragvon enno82 » Mi 10. Feb 2021, 10:29

Moin,

bei mir ist die Tage nun die Bodenplatte abgenommen worden.
Beim vermessen ist aufgefallen das der Tiefbau die Aufschüttung an der länglichen Hauskante anstelle von 200cm nur 160cm nur getätigt hat, trotz entsprechender Beauftragung.

Jetzt versuchen wir den Tiefbauer dazu zu bewegen die Aufschüttung zu verbreitern, damit der 200cm Streifen für das Baugerüst gewährleistet ist. Jedoch, das Wetter ist nun eine Katastrophe, 50cm Neuschnee mit Verwehungen und -20 Grad.

Hatte einer ein ähnliches Problem? Der Bauleiter meinte das 200cm Pflicht sind, ein Baugerüst aber im Grunde deutlich schmaler ist. Gibt es alternativen oder ähnliches? Ist ja auch alles mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

2 Fotos leider nur als Link, da ich irgendwie hier kein Foto eingefügt bekomme.

Grüße,
Enrico

https://www.bilder-upload.eu/bild-5b689c-1612949447.jpg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-3d24df-1612949579.jpg.html
enno82
 
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Re: Baugerüst / keine 2 Meter vorhanden

Beitragvon Stephan1976 » Mi 10. Feb 2021, 11:59

Hallo Enrico.

Jap, das ist leider so.
Die Gefahr kann bestehen das der Aufbautrupp dann wieder ab zieht und das kann teuer werden.

Mein Tiefbauer hatte das auch vergessen und musste noch mal antreten.
Er hat alle Unterlagen von mir bekommen und da stand es klar drin.
Er hat es auch ohne murren auf seine Kosten gemacht.
Blieb Ihm ja auch nichts anderes übrig. ;-)

Ich musste dann dem Bauleiter nach erledigung Informieren.

Wie er das jetzt natürlich wegen der Witterung machen will und ob es da eine Lösung gibt weiß ich nicht.
Bei mir war auch Winter aber wir hatten zu der Zeit keinen Schnee, das war der Vorteil.

Gruß
Stephan
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Re: Baugerüst / keine 2 Meter vorhanden

Beitragvon Timme » Do 11. Feb 2021, 07:06

Hi Enrico,

auf was hast Du dich denn mit dem Bauleiter geeignet, bis wann das nachgemeldet bzw. erledigt werden muss?

Wieso versucht Ihr den Tiefbauer zu bewegen?

Wenn er sich weigert, verweist auf das Baustellenprotokoll das Vertragsgegenstand ist und dann hat er die Pflicht zur Nacherfüllung.
Der Vermesser war ja auf dem Grundstück und hat die Absteckungen gemacht.

Wenn nicht, führt diese Arbeiten ein anderes Unternehmen aus und die Kosten werden an ihn weitergereicht.


Allerdings kann es auch sein, dass die Feinabsteckung "falsch" durchgeführt wurde und 40cm "verrutscht" ist.
Unser Haus sollte exakt 10m von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt sein, am Ende waren es 10,3m.


Viele Grüße
Timme
Timme
 
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