Welche Medien müssen anliegen, damit ein Grundstück als erschlossen gilt?
Der Hintergrund meiner Frage ist, das uns ein Baugrundstück angeboten wurde, welches erschlossen werden soll.
Abwasser, Frischwasser und Gas sollen dann an der Grundstücksgrenze anliegen. Um Strom und Telefon sollen wir uns selbst kümmern. Wir waren gestern vor Ort und haben gesehen, das auf der gegenüberliegenden, schon bebauten Seite überirdisch Strommasten stehen, an denen die Leitungen baumeln. Heisst das in dem Fall, das unsere Leitungen einfach dort angeschlossen werden? Gilt das Grundstück dem Begriff nach dann überhaupt noch als erschlossen oder ist es nur teilerschlossen?