Hallo Forum,
(Hallo Hessen!)
Folgende Frage zu den Kosten der Sonderwünsche:
Wir haben heute den Vorabzug zum Bauantrag und der Kostenaufstellung erhalten.
Da wir den Bau/Aufstellung einer Fertiggarage planen hat der Architekt diese auch bereits in den Lageplan eingezeichnet.
Alles weitere wird dann von uns zu einem späteren Zeitpunkt veranlasst.
Wann und wer liefert ist noch offen.
Nun werde 540€ für die "Planung der traufseitigen Garage" veranschlagt!
Ich frage mich für was und ob das überhaupt nötig ist da wir in Hessen ohnehin Garagen bis 9m Länge baugenehmigungsfrei bauen können?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Für die vier Striche ist das eine Menge Geld!
Danke