Auf der BAFA-Seite steht dazu:
"Anlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) sind nur im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung förderfähig (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden). Ansonsten sind Anlagen nur im Gebäudebestand förderbar. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügten."Hier der Link:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erne ... index.htmlHatte mich auch schon dafür interessiert
LG
Gaby