Brumm hat geschrieben:artnatalein hat geschrieben:Hallo,
wir haben nun nach 4 Monaten ein Schreiben von der Gemeinde mit einigen Nachbesserungspunkten erhalten.
Meine Frage dazu: Können wir hier Schadenersatz gegenüber Massa/ dem Architekten einfordern, da es teilweise Punkte sind, die schon beim ersten Mal vermieden werden konnten???
Wir haben seit mehreren Monaten Bereitstellungszinsen und natürlich unsere Miete.
VG
Ein Jurist würde hier antworten: "Es kommt drauf an."
Was waren das für Punkte, die hätten vermieden werden können?
Wer hat diese "verbockt"?
Aus unserer sicht klar der Architekt.
Die Punkte waren grob:
- Amtlicher Lageplan enthielt veraltete textliche Festsetzungen vom B-Plan
- Es fehlten auf den Zeichnungen Terassenstufen, Weg vom Stellplatz bis zur Haustür, Stufen der Haustür
Naja und andere Kleinigkeiten wie eine falsche Berechnung der GRZ...