Ich persönlich hätte Massa eine Frist gesetzt, dass bis zum Datum X eine Küche zu planen gewesen wäre unter gleichzeitiger Androhung einer Ersatzvornahme (ja, das schimpft sich so im Werkvertragsrecht).
Nach Verstreichen der Frist hätte ich mir woanders ne Küche bestellt und den Gutscheinbetrag Massa in Rechnung gestellt.
Ich hätte mich auch nicht auf irgendwelche Hinhaltespielchen von Massa eingelassen, wie, "ja, mal sehen, wir müssen mal warten und und und".
Massa geht durch die Inso en richtiger Batzen an Gewinn flöten.
Was denket ihr, was bei denen in der Rechtsabteilung jetzt die Köpfe rauchen????
Ich hoffe für die, dass, unternehmerisch üblich, genug Rückstellungen vorhanden sind, um die immensen Verluste zu kompensieren
Von daher schreibe ich euch allen nochmals (Nein, nicht der Gutschein sei blöd!):
Ihr werdet in naher Zukunft KEINE zufriedenstellende Antwort bekommen!!!
Ihr seid mit "nur" einem Gutschein betroffen, Massa betrifft es bei ALLEN!!!