Sind Änderungen nach Baugenehmigung möglich?

Sind Änderungen nach Baugenehmigung möglich?

Beitragvon AnaSta » Do 8. Jun 2017, 20:52

Weiss jemand, ob Änderungen am Grundriss nach Baugenehmigung möglich sind?
Wir haben schon die Bauantrag-Unterlagen verschickt.
Jetzt habe ich eine Idee für Grundrissänderung, die mir vorher leider nicht eingefallen ist. Es sind Änderungen im OG, nur Wandänderungen, und in Bädern dann WC, Dusche, Waschbecken und Badewanne anders platzieren. Fenster, Kniestock und alles andere bleibt wie es ist.
Wären diese Änderungen noch möglich? Es wird aber beim Architekten bestimmt noch was dazu kosten? Weiß jemand, was es dann ungefähr kosten würde?
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Re: Sind Änderungen nach Baugenehmigung möglich?

Beitragvon babydoom80 » Do 8. Jun 2017, 21:59

AnaSta hat geschrieben:Weiss jemand, ob Änderungen am Grundriss nach Baugenehmigung möglich sind?
Wir haben schon die Bauantrag-Unterlagen verschickt.
Jetzt habe ich eine Idee für Grundrissänderung, die mir vorher leider nicht eingefallen ist. Es sind Änderungen im OG, nur Wandänderungen, und in Bädern dann WC, Dusche, Waschbecken und Badewanne anders platzieren. Fenster, Kniestock und alles andere bleibt wie es ist.
Wären diese Änderungen noch möglich? Es wird aber beim Architekten bestimmt noch was dazu kosten? Weiß jemand, was es dann ungefähr kosten würde?


In deinem Grundriss sind die tragenden Wände eingezeichnet, dass sollten eigentlich die Treppenhauswände sein. Bei uns ist es eine Wand, die auch ab Werk mit Fermacell bepflanzt wurde. Alle anderen Wände kannst Du aus statischer Sicht auch entfernen ohne Probleme zu bekommen.

Massa baut aber die Wände nach dem Grundriss. So ein Wand ist nicht mal schnell umgestellt.
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Re: Sind Änderungen nach Baugenehmigung möglich?

Beitragvon Brumm » Fr 9. Jun 2017, 06:01

Ich denke, dass die Änderungen, hier Waschbecken, WC und Wanne, sofern sich die Räumlichkeiten nicht ändern, vor Ort mit der Sani Fa. problemlos möglich sein werden. Wände versetzen, glaube ich kaum, da Massa den Plan vermutlich schon in die Produktion gegeben hat. Evtl. wäre es möglich, beim Stelltermin dem Bautrupp zu sagen, dass die eine Wand 2 Meter links oder rechts soll. Weiß allerdings nicht, ob die sich auf sowas einlassen werden. Da die blaue Folie ja an der Ständerwand befestigt ist, dürfte es eigentlich möglich sein.
Voraussetzung ist natürlich, dass sich nichts an den Längen der Wände ändert.
Eine nicht tragende Wand im OG kann man auch leicht selbst versetzen.
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Re: Sind Änderungen nach Baugenehmigung möglich?

Beitragvon blackeagle1075 » Fr 9. Jun 2017, 06:24

Ich hatte bei Massa auch mal wegen was ähnlichen angerufen, weil ich eine Tür im nachhinein entfernt habe. Diese verkleide ich nun einfach mit Trockenbau. Massa hat da gesagt, das eine Technische Prüfung wieder notwendig ist, wenn man Wände, Türe oder Fenster verschiebt. Wegen den einfachen verkleiden der Tür, wurde aber nicht gesagt, das nochmal alles von vorn beginnt.
Ich hatte nur bedenken, wenn man nach Erteilung der Baugnehmigung nachträglich die Putzfarbe ändert und anders ist, als im Bauntrag drinn steht.
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Re: Sind Änderungen nach Baugenehmigung möglich?

Beitragvon AnaSta » Fr 9. Jun 2017, 20:26

Die Wände, die ich ändern will, sind keine tragenden Wände. Aber es ist etwas mehr, wie eine Wand nach rechts oder links verschieben.
Wir haben jetzt geschlossenen Luftraum mit Galerie, ich würde gerne Bad teils in die Galerie verschieben und so Platz für eine Umkleide im Schlafzimmer schaffen. Es sind also schon ein Paar Wandänderungen.
Ich denke, das Haus geht erst in die Produktion, wenn die Baugenehmigung da ist. Aber auch wenn man es noch ändern kann, wird es bestimmt was kosten.
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