Hallo liebe Häuslebauer,
ich wollte Euch mal kurz unser "Problem" schildern, welches wir derzeit mit unseren zukünftigen Nachbar haben. Vielleicht ist ja jemand unter Euch, der mir einen Ratschlag geben kann. Ich versuche mich kurz zu halten....mal sehen, ob es klappt.
Unser Baugrundstück liegt in einer sehr engen Seitenstraße, in einer Sackgasse in 2. Reihe. Der Nachbar, der vor uns wohnt hat damals seine Garage direkt auf unsere Grenze gebaut, so das es wirklich verdammt eng ist, bei uns durch die Einfahrt mit größeren Fahrzeugen zu kommen, ohne über die Ecke von seinen Pflaster vor der Garage zu fahren. Mein Mann hat vor ein paar Wochen mal Schotter und Sand auf dem Grundstück abgeladen, da hat er es geschafft, den sein Pflaster nicht zu berühren, aber das ist wirklich Millimetersache.
Jetzt zum eigentlichen Problem.
Gestern waren wir bei all unseren Nachbarn, um Ihn mitzuteilen, das wir am Donnerstag mit den Erdarbeiten beginnen.
Als wir diesen besagten Nachbar Bescheid gaben, kam er mit raus und wir unterhielten uns noch einmal, wegen seiner "Ecke" von der Garageneinfahrt. Wir sagten Ihm, das wir ne Stahlplatte drauflegen mit Sand drunter, die Kante noch abstützen werden, für den Notfall, das wir wirklich mal mit dem LKW drüber fahren. Ja das ist Ihm auch Recht, aber dann gab er uns einen Vertrag mit irgendwelchen Paragraphen, den wir vorher unterschreiben sollen.
In diesen Vertrag steht drin, das er uns die Überfahrt der Garage nur für die Erdarbeiten genehmigt. Der Kran zur Hausaufstellung, sowie der LKW mit den Beton für die Bodenplatte, dürfen seine Einfahrt nicht berühren. Wir müssen entstandene Schäden durch eine fachgerechte Firma innerhalb 4 Wochen auf unsere Kosten beheben (das versteh ich ja noch)...Jetzt kommt der Satz, um den es mir am meisten geht in den Brief. Ich schreibe Ihn mal genau ab, wie er drin steht...
§2a Abwasserrohre
Unterhalb der im Rahmen des Überfahrtrechts betroffene Fläche verlaufen Abwasserrohre. Um auch etwaige, erst Jahre später auftretende Probleme zu vermeiden, haftet der Bauherr 10 Jahrefür eine einwandfreie Funktion der Abwasserrohre des Nachbarn bis zum Kanal. Die Ausführungen aus § 2 gelten hier analog.
Sollen wir sowas unterschreiben? Wir können doch nicht 10 Jahre für seine Rohre haften, wenn wir doch noch gar nicht wissen, ob wir überhaupt da drüber fahren. Jetzt unterschreiben wir das vielleicht, fahren nicht drüber und nach 8 Jahren hat der einen Wasserrohrbruch und wir sollen dafür haften? Wenn wir uns aber quer stellen, dann verbietet er uns es vielleicht ganz....ja und dann kommen wir vielleicht doch über seine Ecke und er bekommt das mit. Wir sind in einer absoluten Zwickmühle. Gibt es wirklich das Gesetz, das er uns 10!!! Jahre haftbar machen kann? Den sein Haus steht schon 25 Jahre, da kann doch immer mal was mit seinen Rohren sein. Und da hat er jetzt wahrscheinlich ein paar doofe gefunden, die Ihm das unterschreiben und er dann die nächsten 10 Jahre in Ruhe schlafen kann.
Sorry, jetzt ist es doch etwas länger geworden. Vielleicht hat jemand einen Tipp, was wir tun können.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag Euch allen.
Lg