Ummantelung von Steigleitungen

Ummantelung von Steigleitungen

Beitragvon neuchristian » Sa 28. Jan 2017, 18:41

Hallo zusammen,
Ich habe nun endlich die BuL bekommen und lese mir diese gründlich durch,
Da ist mir bei 15.4.2 weitere Verpflichtungen des Bauherrn aufgefallen:
Vom Bauherrn zu erbringende Leistungen sind die Verkleidung bzw. die Ummantelungen von Steigleitungen
Was genau ist da gemeint ?
Die Wasser und Abflussrohre ? Habe das Technikpaket für das Lifestyle 2 macht dann sowas der Sanitär nicht mit
Oder ist damit etwas anderes gemeint ?

Des Schornstein, der Luft/Abgas oder Rauchrohrführungen und Virwandinstallationen stehen dort auch dabei.

Gruß Christian
neuchristian
 
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Re: Ummantelung von Steigleitungen

Beitragvon babydoom80 » So 29. Jan 2017, 07:10

Damit sind die Abkofferungen gemeint.
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Re: Ummantelung von Steigleitungen

Beitragvon neuchristian » So 29. Jan 2017, 09:47

Alles klar jetzt weiß ich was gemeint ist.
Das verkleiden der Leitungen mit Trockenbau.
Danke dir.
neuchristian
 
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