von R2nijoma »
Mo 19. Sep 2016, 07:56
Hallo,
die Situation ist nicht ganz einfach, aber auch nicht wirklich schwer.
Das juristische Problem ist die Tatsache, dass Massa keine VOB-Verträge, sondern ganz einfach einen Werkvertrag nach BGB macht.
Wäre die VOB die Vertragsgrundlage, würden bei Abnahme die Mängel ins Protokoll aufgenommen, eine Einbehalt vereinbart und nach Mängelbeseitigung (Frist vereinbaren!!!) würde das einbehaltene Geld bezahlt.
Nach BGB gibt es das eigentlich nicht. Danach ist das Werk entweder abnahmereif, oder eben nicht. Ganz oder gar nicht. Und ohne Abnahme gibt es natürlich auch keine Grundlage für eine Rechnung.
Praktisch läuft es bei Massa so, dass so verfahren wird, als gäbe es die VOB-Variante, obwohl es dafür keine Vertragsgrundlage gibt. Der Bauleiter wird zähneknirschend die Mängel ins Protokoll aufnehmen und mit euch um den Einbehalt feilschen. Ihr solltet beim Einbehalt großzügig rangehen, z.B. 1000 Euro pro Fenster und min 5000 Euro für die Wand (nichttragende Wand?, sonst 10.000 Euro).
Das hat einfach den Hintergrund, dass nach abgelaufener Frist, ihr euch selbst um die Mangelbeseitigung kümmern dürft und dafür der Einbehalt reichen muss.
Mit dem Bezahlen der Rechnung habt ihr natürlich recht. Ich habe die letzte Rechnung mit 50.000 Euro auch liegengelassen und Massa mitgeteilt, dass ich ein bestimmtes Dokument erst brauche. Das war dann eine Woche später da und ich habe bezahlt. Andersrum stehen jetzt nur noch 6000 Euro aus. Es sind aber noch viele kleine Sachen ungeklärt. Statt die Mängel zu beheben, habe ich jetzt eine Mahnung bekommen. Die liegt jetzt in der Rundablage.
Viel Glück
Robert