[/quote]Was ich pers. interessant finde, so lese ich es zumindest, dass sie selbst die Straßensperren veranlasst haben. Wenn dem so ist, find ich die Aussage von meinem Landratsamt noch lustiger. Die da lautet: "Sie sind weder qualifiziert
noch haben sie die notwendige Ausbildung die Dokumente für eine Straßensperrung auszufüllen. Das hat ihr Erdbauer oder ihr Bauträger auszufüllen und einzureichen"
[/quote]
Streng genommen hat dein Landratsamt da recht...Nachgewiesen werden muss ein Seminar "Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 (Innerorts/außerorts)" in Verbindung mit dem § 45 StVO (verkehrsrechtliche Anordnung)
Nun handhabt das aber jede Kommune/Gemeinde, also jede Ordnungsbehörde anders. Ich bin zwar als Gefahrgutüberwacher bei der Ordnungsbehörde, weiß aber das die Kollegen aus dem Verkehrsrechtlichen Dienst das so regeln...die Verkehrsrechtliche Anordnung wird erteilt, Regelplan festgelegt und angeordnet. Die Kollegen fahren nach Stellung der Verkehrsschilder raus und sehen sich das ganze an. Kurzum, wir sehen das recht locker (noch...)
Aber das nur mal so zur Info...dir hilfts nichts, baust halt nicht bei uns
Grüße Jörn