Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfernt?

Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon babydoom80 » Sa 14. Mai 2016, 12:20

dudster hat geschrieben:
ECO2 hat geschrieben:Der Bebauungsplan legt nicht die Lage der Zufahrt fest. Zumindest nicht da, wo sie nicht festgelegt werden muss.
In meinem Bebauungsplan ist genau 1 Zufahrt festgelegt. Und das nur, weil sie durch 2 Grundstücke durchläuft und nicht anders machbar ist.

Ich finde das Verhalten deiner Gemeinde schon mehr als komisch. Die sind die einzigen die dir sagen können und müssen, wie du eine Zufahrt auf dein Gelände verwirklichen kannst.



Die Gemeinde weigert sich bzgl. der Zufahrt, auch nach vorne zur Hauptstraße dürfen wir keine machen d.h. das Grundstück kann nicht bebaut werden, eigentlich nur noch eine teure Wiese!!! Super ... Lohnt ein Anwalt???


Selbst eine Wiese benötigt eine Zufahrt.
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon poltergeist0815 » Sa 14. Mai 2016, 14:12

babydoom80 hat geschrieben:Warum dieses Gutachten, habt ihr einen Flughafen oder nur einen Acker.

Ja, das fragen wir (Kellerbauer, Erdbauer, Architekt, ich) uns alle. In der Satzung steht nichts von einer solchen Notwendigkeit. Außer, wie erwähnt, wo die Gebäude stehen sollen. Ebenso, stehen da zig Häuser in der Straße. Ist übrigens Ortseingang an einer Staatsstraße... "Mr. Wichtig" meinte, da gelten "Sonderregeln". Im Übrigen, hier der größte Witz, es geht um eine "moderate" Lärmbelästigung von max 49dBA, falls ich mal nachts bei offenem Fenster schlafen möchte. Wir haben dem sowas von mehrfach erklärt, dass ich eine Belüftungsanlage im Haus habe, ich brauche effektiv nicht das Fenster zu öffnen für Frischluft... und genau das steht auch quasi so im Gutachten bzw. der Gutachter hat mir das Arbeitsergebnis so zusammengefasst

Wir bekamen nach 3 Wochen nach Einreichung der Baugenehmigung ein Schreiben vom Bauamt, im ersten Satz wurde sich für die Verzögerung 1000x entschuldigt und dann gab es eine Auflistung der benötigten Unterlagen.

Ich bekam zwei Monate nach Einreichen der Pläne seitens der Gemeinde (Februar) das Gutachtenanschreiben ohne weitere Erläuterung. Hast du mal geschaut was es für zig Varianten gibt? Wie gesagt, die Bearbeiterin "Fragen sie den Bauträger". Kurzes Gespräch...

Statik, Schallschutzschreiben von Massa ob der Schallschutz für die Flughafennähe ausreicht.

NA DAS ist interessant! Meinem Bearbeiter von Massa hab ich das sofort nach Erhalt des Schreibens mitgeteilt, mündlich, sowie schriftlich, inkl. Scan des Schreibens vom Amt. "Ich kümmer mich so schnell wie möglich drum". Nach vier Wochen hab ich nochmal nachgehakt "Ich hab's der Technik weitergereicht, aber nichts mehr gehört". Also hab ich freundlichst nochmal auf die Dringlichkeit hingewiesen. Kurz nachdem ich das Gutachten habe erstellen lassen, kam von Massa ein Schreiben... "Um das gewünschte Gutachten zu erstellen, benötigen wir ein von ihnen in Auftrag gegebenes Schallschutzgutachten"... :roll: Gut, ich hab nen Scan hingeschickt, seit dem wieder nichts gehört.

Völlig Problemlos, gut die Statik seitens Massa hat dafür 8 Wochen gedauert, aber war eh Winter also nicht ganz so tragisch.

Die hat mein Architekt während der Planungsphase zeitgleich mit massa bearbeitet. Seltsam, wie das alles immer so unterschiedlich abläuft.

Wir haben keinen Bebauungsplan den wir einhalten müssen, aber ich persönlich würde mit den Unterlagen von der Gemeinde mal bei denen antreten. Wir haben alles auch persönlich abgegeben, ist besser und man bekam noch kleine Tips mit auf den Weg.
Naja, die Gemeinde hat, weil das am Ortseingang liegt, ein paar Sonderregeln was die Bebauung anbelangt. Z.B. darf ich eventuelle Hecken nicht in eine "geometrische Form" zuschneiden. Anders ausgedrückt: "Wildwuchs" erwünscht. Ne, die mussten darüber erst einmal betagen bevor sie es an das Landratsamt durchreichen (ging Januar raus).

Was mich so richtig derb ankotzt, mein Arbeitskollege baut im gleichen Landkreis, da ging das mit der Baugenemigung ganz flott; war ja Neubaugebiet [..] Das Beste war ja noch die Antwort auf welche Bearbeitungszeit ich mich bitte einstellen müsste: "Ach, von vier Monaten bis vier Jahren hatten wir alles schon".
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