Bäume auf Grundstückszufahrt

Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon Maxxim » Do 12. Mai 2016, 10:17

Hallo zusammen,

auf unserem Grundstück da wo Später die Grundstückszufahrt kommt stehen 3 Bäume, muss man Extra einen Antrag zu fällung der Bäume stellen oder ist die Zusage der Grundstückszufahrt auch schon gleich die Genehmigung dazu diese Fällen zu lassen? Wie schaut das ganze aus? Die Grundstückszufahrt wurde von der Gemeinde Genehmigt, aber auf dem Plan sieht man ja die Bäume ja nicht, wie genau geht man vor, die Bäume selber sind auf unserem Grundstück :-)

Lg
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Re: Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon naf » Do 12. Mai 2016, 10:35

Hallo,

das ist von Budesland zu Bundesland verschieden.
Anhand der infos aus Deinem Beitrag kann Dir niemand eine konkrete Info geben ;)
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Re: Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon KunzJu » Do 12. Mai 2016, 10:35

Da musst Du auf der Gemeinde anrufen, denn es kommt drauf an welchen Umfang bzw. Durchmesser die Bäume haben. Ansonsten darf man seit dem 01.3. bis 30.09. keine Bäume fällen, zumindest mal in RLP nicht :-O
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Re: Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon Maxxim » Do 12. Mai 2016, 10:36

naf hat geschrieben:Hallo,

das ist von Budesland zu Bundesland verschieden.
Anhand der infos aus Deinem Beitrag kann Dir niemand eine konkrete Info geben ;)


Mist :-/ Was braucht man den noch für Infos? :D
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Re: Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon KunzJu » Do 12. Mai 2016, 10:43

Wann Baumfällen verboten ist

Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel sogar verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften. Diese können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein. Gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte stehen Bäume unter einem besonderen Schutz. Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter sind dann laut Baumschutzsatzungen zu erhalten. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen.

Als ungefähre Faustregel gilt laut BGL der Schutz tendenziell für Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern. Obstbäume seien ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen für das Fällen werden aber zum Beispiel erteilt, wenn das Gehölz krank ist oder sie Baumaßnahmen im Wege stehen.
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Re: Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon Maxxim » Do 12. Mai 2016, 10:45

KunzJu hat geschrieben:Wann Baumfällen verboten ist

Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel sogar verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften. Diese können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein. Gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte stehen Bäume unter einem besonderen Schutz. Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter sind dann laut Baumschutzsatzungen zu erhalten. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen.

Als ungefähre Faustregel gilt laut BGL der Schutz tendenziell für Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern. Obstbäume seien ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen für das Fällen werden aber zum Beispiel erteilt, wenn das Gehölz krank ist oder sie Baumaßnahmen im Wege stehen.


".. sie Baumaßnahmen im Wege stehen."

Das tun diese Bäume ja, die würden die komplette Zufahrt versperren.
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Re: Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon KunzJu » Do 12. Mai 2016, 11:41

Dann solltest Du wie gesagt, mal auf Deiner Stadt- oder Gemeinde anrufen :-) Die können Dir mehr sagen
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Re: Bäume auf Grundstückszufahrt

Beitragvon naf » Do 12. Mai 2016, 12:28

Maxxim hat geschrieben:
naf hat geschrieben:Hallo,

das ist von Budesland zu Bundesland verschieden.
Anhand der infos aus Deinem Beitrag kann Dir niemand eine konkrete Info geben ;)


Mist :-/ Was braucht man den noch für Infos? :D

Das Bundesland? :roll:
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