Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfernt?

Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfernt?

Beitragvon dudster » Sa 7. Mai 2016, 09:33

Hallo zusammen,

wir Planen derzeit unser Grundstück, allerdings liegt unser Grundstück an einer Ecke bzw. neben einem Einmündungsbereich, laut Gemeinde darf man keine Zufahrt im Einmündungsbereich bauen, wie weit muss man davon ca. entfernt sein? Wir hätte nach vorne Platz zur Hauptstraße, gibt es da eine Regelung für, wie weit man vom Einmündungsbereich entfernt sein muss oder so?

Danke + Viele Grüße :D
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon ECO2 » Sa 7. Mai 2016, 11:28

Ich tippe mal auf 5 Meter. Aber da sollte dir dein Architekt fachkundige Auskunft geben können. Ansonsten mal in deiner Landesbauordnung gucken.
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon dudster » So 8. Mai 2016, 13:36

ECO2 hat geschrieben:Ich tippe mal auf 5 Meter. Aber da sollte dir dein Architekt fachkundige Auskunft geben können. Ansonsten mal in deiner Landesbauordnung gucken.


Ne der Architekt weiß es angeblich nicht, wir sollen einfach einen Antrag bei der Gemeinde stellen, aber ich weiß das diese schon sagte im Einmündungsbereich ist es generell nicht erlaubt. Eine Zufahrt von der Hauptverkehrsstraße müsste aber gehen oder?
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon babydoom80 » So 8. Mai 2016, 14:10

habt ihr einen Bebauungsplan, dann sollte dort auch die Einfahrt eingezeichnet sein.
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon dudster » So 8. Mai 2016, 14:13

babydoom80 hat geschrieben:habt ihr einen Bebauungsplan, dann sollte dort auch die Einfahrt eingezeichnet sein.


Es gibt leider kein B-Plan, da dieses Grundstück neu Erschlossen wurde.
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon ECO2 » So 8. Mai 2016, 14:28

Der Bebauungsplan legt nicht die Lage der Zufahrt fest. Zumindest nicht da, wo sie nicht festgelegt werden muss.
In meinem Bebauungsplan ist genau 1 Zufahrt festgelegt. Und das nur, weil sie durch 2 Grundstücke durchläuft und nicht anders machbar ist.

Ich finde das Verhalten deiner Gemeinde schon mehr als komisch. Die sind die einzigen die dir sagen können und müssen, wie du eine Zufahrt auf dein Gelände verwirklichen kannst.
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon dudster » Mo 9. Mai 2016, 09:07

ECO2 hat geschrieben:Der Bebauungsplan legt nicht die Lage der Zufahrt fest. Zumindest nicht da, wo sie nicht festgelegt werden muss.
In meinem Bebauungsplan ist genau 1 Zufahrt festgelegt. Und das nur, weil sie durch 2 Grundstücke durchläuft und nicht anders machbar ist.

Ich finde das Verhalten deiner Gemeinde schon mehr als komisch. Die sind die einzigen die dir sagen können und müssen, wie du eine Zufahrt auf dein Gelände verwirklichen kannst.



Die Gemeinde weigert sich bzgl. der Zufahrt, auch nach vorne zur Hauptstraße dürfen wir keine machen d.h. das Grundstück kann nicht bebaut werden, eigentlich nur noch eine teure Wiese!!! Super ... Lohnt ein Anwalt???
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon ECO2 » Mo 9. Mai 2016, 19:22

Was ist das denn für eine scheisse.... :lol: :lol:

Als du das Grundstück gekauft hast, war es da als Bauplatz oder Bauland angegeben? Hast du es von der Gemeinde gekauft?

Wenn ja, Anwalt Marsch. Das ist ja wohl ein Witz.
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon poltergeist0815 » Sa 14. Mai 2016, 11:47

dudster hat geschrieben:Die Gemeinde weigert sich bzgl. der Zufahrt, auch nach vorne zur Hauptstraße dürfen wir keine machen d.h. das Grundstück kann nicht bebaut werden, eigentlich nur noch eine teure Wiese!!! Super ... Lohnt ein Anwalt???

Ich fühl mit dir! Ich hab einen fix und fertigen Bebauungsplan von der Gemeinde, an den der Architekt und ich uns gehalten haben (bis auf dass das Haus von der Garage vom Nachbar weiter weg ist). Gemeinde hat's durchgewinkt und seit Februar im Landratsamt eingefroren. Grund: Lärmschutzgutachten.
Erst sagt man mir nicht was die genau brauchen, "Gehen sie zum Bauträger" -> aufgelegt. Auf Nachfrage (4 Wochen später), ob wenigstens ne vorläufige Baugenehmigung möglich ist. "Nein, in dem Stadium sind wir noch nicht". Ich "Sie haben den Antrag seit Januar"... Sie (unfreundlich) "Solange das Gutachten nicht da ist und auch nicht entschieden ist ob wir das akzeptieren bearbeiten wir gar nichts" (aufgelegt).

Nachdem mein Architekt dann angerufen hat und alle Details dazu bekam (ich bin immer noch fasziniert davon). Hab ich so schnell wie möglich das Gutachten machen lassen (ca. Eur 1700,- ; 15 Seiten) und sofort nach Erhalt eine Kopie hingeschickt. Drei Wochen später (gestern), ruf ich an wie's ausschaut "Das sagen wir ihnen in sieben Monaten, das ist unsere Bearbeitungszeit für solche Gutachten".. Grad mal freundlichst gefragt was der Quatsch soll.. Keift die Tusse mich voll an "SIE SIND JA SELBST SCHULD WENN DAS SO LANGE DAUERT! HÄTTEN SIE UND IHR ARCHITEKT DEN BEBAUUNGSPLAN GELESEN IN DENEN STEHT, DASS SO EIN GUTACHTEN NOTWENDIG IST, HÄTTEN SIE JETZT NICHT SO LANGE WARTEN MÜSSEN".... Gut ich bleib ja relativ ruhig... hab nur gesagt "Ich bin mir sicher da stand so etwas nicht drinnen und wir haben uns an alle Vorgaben gehalten". Sie "DAS STEHT DA DRINNEN UND WIR GEBEN NIE ETWAS RAUS IN DEM DAS NICHT DRINNEN STEHT. LESEN SIE IHRE UNTERLAGEN EINFACH GENAUER UND WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN RUFEN SIE DEN KOLLEGEN AN!" ...Hab Tschüss gesagt und aufgelegt.

In meinen Unterlagen, von der Gemeinde bekommen, noch während der Kauf des Grundstücks im Raum stand, weil mein massa Vertreter es vorher haben wollte, steht rein gar nichts von einer Notwendigkeit eines Lärmschutzgutachtens. Ein Paragraph mit zwei Absätzen zum Thema Lärmschutz: 1) "Bauen sie die Garage so", 2) "Bauen sie das Haus so" und setzen sie evtl. noch ein Zaun dazwischen. Und als Anmerkung "Wegen Landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es zu Lärm und Gerüchen kommen".

Such mir auch grad nen Anwalt. Hab mittlerweile schon über Eur 2000,- an Bereitsstellungszinsen weg und wenn das wirklich 7 Monate dauert gehen nochmal gut Eur 6000,- für nichts ins Land...
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Re: Grundstückszufahrt Einmündungsbereich - Wie weit entfern

Beitragvon babydoom80 » Sa 14. Mai 2016, 12:19

poltergeist0815 hat geschrieben:
dudster hat geschrieben:Die Gemeinde weigert sich bzgl. der Zufahrt, auch nach vorne zur Hauptstraße dürfen wir keine machen d.h. das Grundstück kann nicht bebaut werden, eigentlich nur noch eine teure Wiese!!! Super ... Lohnt ein Anwalt???

Ich fühl mit dir! Ich hab einen fix und fertigen Bebauungsplan von der Gemeinde, an den der Architekt und ich uns gehalten haben (bis auf dass das Haus von der Garage vom Nachbar weiter weg ist). Gemeinde hat's durchgewinkt und seit Februar im Landratsamt eingefroren. Grund: Lärmschutzgutachten.
Erst sagt man mir nicht was die genau brauchen, "Gehen sie zum Bauträger" -> aufgelegt. Auf Nachfrage (4 Wochen später), ob wenigstens ne vorläufige Baugenehmigung möglich ist. "Nein, in dem Stadium sind wir noch nicht". Ich "Sie haben den Antrag seit Januar"... Sie (unfreundlich) "Solange das Gutachten nicht da ist und auch nicht entschieden ist ob wir das akzeptieren bearbeiten wir gar nichts" (aufgelegt).

Nachdem mein Architekt dann angerufen hat und alle Details dazu bekam (ich bin immer noch fasziniert davon). Hab ich so schnell wie möglich das Gutachten machen lassen (ca. Eur 1700,- ; 15 Seiten) und sofort nach Erhalt eine Kopie hingeschickt. Drei Wochen später (gestern), ruf ich an wie's ausschaut "Das sagen wir ihnen in sieben Monaten, das ist unsere Bearbeitungszeit für solche Gutachten".. Grad mal freundlichst gefragt was der Quatsch soll.. Keift die Tusse mich voll an "SIE SIND JA SELBST SCHULD WENN DAS SO LANGE DAUERT! HÄTTEN SIE UND IHR ARCHITEKT DEN BEBAUUNGSPLAN GELESEN IN DENEN STEHT, DASS SO EIN GUTACHTEN NOTWENDIG IST, HÄTTEN SIE JETZT NICHT SO LANGE WARTEN MÜSSEN".... Gut ich bleib ja relativ ruhig... hab nur gesagt "Ich bin mir sicher da stand so etwas nicht drinnen und wir haben uns an alle Vorgaben gehalten". Sie "DAS STEHT DA DRINNEN UND WIR GEBEN NIE ETWAS RAUS IN DEM DAS NICHT DRINNEN STEHT. LESEN SIE IHRE UNTERLAGEN EINFACH GENAUER UND WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN RUFEN SIE DEN KOLLEGEN AN!" ...Hab Tschüss gesagt und aufgelegt.

In meinen Unterlagen, von der Gemeinde bekommen, noch während der Kauf des Grundstücks im Raum stand, weil mein massa Vertreter es vorher haben wollte, steht rein gar nichts von einer Notwendigkeit eines Lärmschutzgutachtens. Ein Paragraph mit zwei Absätzen zum Thema Lärmschutz: 1) "Bauen sie die Garage so", 2) "Bauen sie das Haus so" und setzen sie evtl. noch ein Zaun dazwischen. Und als Anmerkung "Wegen Landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es zu Lärm und Gerüchen kommen".

Such mir auch grad nen Anwalt. Hab mittlerweile schon über Eur 2000,- an Bereitsstellungszinsen weg und wenn das wirklich 7 Monate dauert gehen nochmal gut Eur 6000,- für nichts ins Land...



Warum dieses Gutachten, habt ihr einen Flughafen oder nur einen Acker.

Wir bekamen nach 3 Wochen nach Einreichung der Baugenehmigung ein Schreiben vom Bauamt, im ersten Satz wurde sich für die Verzögerung 1000x entschuldigt und dann gab es eine Auflistung der benötigten Unterlagen.

Statik, Schallschutzschreiben von Massa ob der Schallschutz für die Flughafennähe ausreicht.

Völlig Problemlos, gut die Statik seitens Massa hat dafür 8 Wochen gedauert, aber war eh Winter also nicht ganz so tragisch.

Wir haben keinen Bebauungsplan den wir einhalten müssen, aber ich persönlich würde mit den Unterlagen von der Gemeinde mal bei denen antreten.

Wir haben alles auch persönlich abgegeben, ist besser und man bekam noch kleine Tips mit auf den Weg.
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