Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand hierbei weiter helfen, bin im moment etwas verwirrt:
Im Bodengutachten steht,
"Alternativ ist im Falle einer Gründung auf einem nicht frostsicheren Bettungspolster der Einbau betonierter Frostschürzen vorzusehen."
Bettungspolster: 0,5m-ca.1,3m
Wird in so einem Fall eine Frostschürze hergestellt, wie hier geschrieben wird das dies bei der Bodenplatte inklusive ist oder erfolgt die Auffüllung mit Frostschutzschicht (das wär ja in dem Fall eine Menge Material und Kosten)?
Dies ist doch ein relevanter Punkt für die Erdarbeiten (Angebotseinholung)?
Danke & Gruss