Laut Bauvorschriften ist bei uns eine Zisterne Pflicht:
3.9 Anlagen zum Sammeln und Rückhalten von Niederschlagswasser
(§ 74 (3) Nr. 2 LBO)
3.9.1 Für das anfallende Niederschlagswasser sind auf den Grundstücken Anlagen zum
Sammeln und Rückhalten zur verzögerten Abgabe in das Trennwassersystem
herzustellen (z.B. Dachbegrünung, Retentionszisternen, Brauchwassernutzung
etc.).
3.9.2 Das Niederschlagswasser von gewerblichen Hofflächen mit gewerbetypischer Flä-
chenbelastung (Flächentyp ≥ F4, vgl. Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser
in Siedlungsgebieten – LUBW 2005) darf nur in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal
eingeleitet werden, wenn dieses ausreichend vorbehandelt
ist. Die Planungen zur Niederschlagswasserbehandlung sind der Unteren Wasserbehörde
zum Einholen der erforderlichen Gestattungen vorzulegen.
3.9.3 Die Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation
ist nicht zulässig.
3.9.4 Flächen im Freien, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird
(z.B. Be- und Entladeflächen) sind grundsätzlich flüssigkeitsundurchlässig nach
den a.a.R.d.T. zu befestigen. Diese sind an den schmutzwasserführenden Kanal
anzubinden oder zu überdachen. Ob eine durchlässige Flächenbefestigung zulässig
ist, kann vereinfacht anhand des Bewertungsverfahrens der Arbeitshilfen für
den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten abgeschätzt werden.
HINWEIS: Die Entwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik herzustellen und bedürfen der Abnahme durch die Gemeinde
Reute.
Bin jetzt auch am Überlegen direkt einen Anschluss für die Toiletten mit legen zu lassen.
Wie groß muss den die Zisterne sein laut der Bauvorschrift?
Das Grundstück hat 379m² und das Lifestyle 2 Haus 146m²