Stelltermin

Re: Stelltermin

Beitragvon DieBauherrschaft » So 21. Feb 2016, 10:44

Hallo,

Also,als wir am 12.02. bei der Werksbesichtigung in Simmern waren, hieß es noch, dass sie keine Mitarbeiter hätten, um Nachtschichten zu fahren. Daher wundert es mich, dass es jetzt plötzlich Nachtschichten geben soll.
Sollte das stimmen, dass bis Ende April alle "Überproduktionen" abgebaut sein sollen,dann müsste ja jeder, der in 2015 seinen Vertrag unterschrieben hat, sein Haus bis dahin bekommen.
Bezüglich einer Entschädigung haben wir bereits bei unserem Kundenbetreuer nachgefragt und wurden gnadenlos abgewiesen mit der Begründung, dass sie sich nicht in Verzug befinden, da die Bodenplatte innerhalb der 10 Wochen erstellt wird.
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Re: Stelltermin

Beitragvon babydoom80 » So 21. Feb 2016, 10:50

DieBauherrschaft hat geschrieben:Hallo,

Also,als wir am 12.02. bei der Werksbesichtigung in Simmern waren, hieß es noch, dass sie keine Mitarbeiter hätten, um Nachtschichten zu fahren. Daher wundert es mich, dass es jetzt plötzlich Nachtschichten geben soll.
Sollte das stimmen, dass bis Ende April alle "Überproduktionen" abgebaut sein sollen,dann müsste ja jeder, der in 2015 seinen Vertrag unterschrieben hat, sein Haus bis dahin bekommen.
Bezüglich einer Entschädigung haben wir bereits bei unserem Kundenbetreuer nachgefragt und wurden gnadenlos abgewiesen mit der Begründung, dass sie sich nicht in Verzug befinden, da die Bodenplatte innerhalb der 10 Wochen erstellt wird.



Die 10 Wochen beginnen doch erst nach Bodenplattenabnahme.
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Re: Stelltermin

Beitragvon babydoom80 » So 21. Feb 2016, 10:51

ECO2 hat geschrieben:Jetzt wären natürlich die anderen Paragraphen interessant weil sich 6 ja darauf beruft. Aber egal.

Zumindest steht da nirgends, dass das Haus innerhalb von 10 Wochen stehen muss. Es muss lediglich damit angefangen werden das Haus zu bauen. So lese ich das zumindest raus. Und dann wäre interessant was die allgemeine Rechtssprechung unter "angemessener Frist" versteht.

Ich glaube eher das es meistens am Absatz 1, a-d liegt. Und da spielen viele Faktoren eine Rolle.



So würde ich das sich lesen, dass das Haus in Produktion geht.
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Re: Stelltermin

Beitragvon Bavaria » So 21. Feb 2016, 10:54

Hallo Zusammen,

erst mal vorab: ES SIND NEUE STELLTERMINE ONLINE (bei Massa-Live). Sieht so aus als wäre zumindest die erste April-Woche durchgeplant.

Uns wurde auch gesagt, es werde Entschädigungen geben, FALLS die 10 Wochen Frist überschritten wird. Das ist in jedem Fall aber sehr individuell zu bewerten. Sollte Massa die Bodenplatte/den Keller machen, so fangen die "Arbeiten" laut Vertrag ja bereits mit Erstellung der Bodenplatte/des Kellers an...

Wenn es (wie in unserem Fall) bereits zu einer Abnahme des Kellers (Eigenleistung/Eigenbeauftragung) kam, beginnt mit Abnahme die 10 Wochen Frist (sofern natürlich alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
Bei uns wären das dann (laut aktuellem MassaLive Termin) noch knapp unter 10 Wochen. Glück gehabt Massa...
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Re: Stelltermin

Beitragvon DieBauherrschaft » So 21. Feb 2016, 11:05

Die 10 Wochen sind abhängig, ob man den Keller /Bodenplatte von Massa gekauft hat oder bei einem anderen Unternehmen.

Hat man die Bodenplatte von Massa,bedeutet dies, dass innerhalb von 10 Wochen mit der Bodenplatte begonnen werden muss. Wann das Haus dann kommt ist völlig egal.

Hat man die Bodenplatte von einem anderen Unternehmen, bedeutet dies, dass nach Abnahme der Bodenplatte innerhalb von 10 Wochen das Haus stehen muss.

So haben wir es erklärt bekommen.
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Re: Stelltermin

Beitragvon Hollis » So 21. Feb 2016, 11:12

DieBauherrschaft hat geschrieben:Die 10 Wochen sind abhängig, ob man den Keller /Bodenplatte von Massa gekauft hat oder bei einem anderen Unternehmen.

Hat man die Bodenplatte von Massa,bedeutet dies, dass innerhalb von 10 Wochen mit der Bodenplatte begonnen werden muss. Wann das Haus dann kommt ist völlig egal.

Hat man die Bodenplatte von einem anderen Unternehmen, bedeutet dies, dass nach Abnahme der Bodenplatte innerhalb von 10 Wochen das Haus stehen muss.

So haben wir es erklärt bekommen.


Exakt so ist es!!!
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Re: Stelltermin

Beitragvon babydoom80 » So 21. Feb 2016, 11:28

DieBauherrschaft hat geschrieben:Die 10 Wochen sind abhängig, ob man den Keller /Bodenplatte von Massa gekauft hat oder bei einem anderen Unternehmen.

Hat man die Bodenplatte von Massa,bedeutet dies, dass innerhalb von 10 Wochen mit der Bodenplatte begonnen werden muss. Wann das Haus dann kommt ist völlig egal.

Hat man die Bodenplatte von einem anderen Unternehmen, bedeutet dies, dass nach Abnahme der Bodenplatte innerhalb von 10 Wochen das Haus stehen muss.

So haben wir es erklärt bekommen.



Würde ich so nicht sehen, denn die Bodenplatte wird immer durch den Bauleiter von Massa abgenommen, egal ob durch Massa-Sub oder fremdvergeben.

Die 10 Wochen haben nichts mit der Bodenplatte zu tun. Denn eine abgenommene Bodenplatte ist eine Voraussetzung damit die 10 Wochenfrist beginnt.

Also Bodenplattenabnahme und dann Max. 10 Woche bis Produktionsbeginn des Hauses. Die Montage ist damit sicherlich nicht gemeint.
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Re: Stelltermin

Beitragvon Bavaria » So 21. Feb 2016, 11:43

DieBauherrschaft hat geschrieben:Die 10 Wochen sind abhängig, ob man den Keller /Bodenplatte von Massa gekauft hat oder bei einem anderen Unternehmen.

Hat man die Bodenplatte von Massa,bedeutet dies, dass innerhalb von 10 Wochen mit der Bodenplatte begonnen werden muss. Wann das Haus dann kommt ist völlig egal.

Hat man die Bodenplatte von einem anderen Unternehmen, bedeutet dies, dass nach Abnahme der Bodenplatte innerhalb von 10 Wochen das Haus stehen muss.

So haben wir es erklärt bekommen.


Gut, dass ich genau das einen Post vorher nicht schon gesagt habe :lol:

@Babydoom: Es ist tatsächlich so... §6 1. d) ist nicht Voraussetzung des Beginns der 10 Wochen Frist bei Bodenplatte/Keller über Massa. Da diese dann ja Bestandteil des Vertrages ist, beginnen die Arbeiten von Massa also schon bei Bodenplatte/Keller und nicht erst mit Hausproduktion/-stellung (wie bei Bodenplatte/Keller in Eigenauftrag).
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Re: Stelltermin

Beitragvon babydoom80 » So 21. Feb 2016, 12:00

Bavaria hat geschrieben:
DieBauherrschaft hat geschrieben:Die 10 Wochen sind abhängig, ob man den Keller /Bodenplatte von Massa gekauft hat oder bei einem anderen Unternehmen.

Hat man die Bodenplatte von Massa,bedeutet dies, dass innerhalb von 10 Wochen mit der Bodenplatte begonnen werden muss. Wann das Haus dann kommt ist völlig egal.

Hat man die Bodenplatte von einem anderen Unternehmen, bedeutet dies, dass nach Abnahme der Bodenplatte innerhalb von 10 Wochen das Haus stehen muss.

So haben wir es erklärt bekommen.


Gut, dass ich genau das einen Post vorher nicht schon gesagt habe :lol:

@Babydoom: Es ist tatsächlich so... §6 1. d) ist nicht Voraussetzung des Beginns der 10 Wochen Frist bei Bodenplatte/Keller über Massa. Da diese dann ja Bestandteil des Vertrages ist, beginnen die Arbeiten von Massa also schon bei Bodenplatte/Keller und nicht erst mit Hausproduktion/-stellung (wie bei Bodenplatte/Keller in Eigenauftrag).



Ok...
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Re: Stelltermin

Beitragvon Bretznewhome » So 6. Mär 2016, 12:49

Juhu, wir haben einen Stelltermin.... 29.04.2016!!!
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