Hier ein kurzer Auszug aus einem anderen Bauforum:
Nur mal kurz zu der KWL-Lösung ohne Solar:
In einem Gebäude mit Keller in der thermischen Hülle kommt man auf ein relativ große Volumen, ich habe hier für ein Haus der Größe 11x9 mit 2 Vollgeschossen und Keller ein Volumen von ca. 850m3 errechnet. Die Lüftungswärmeverluste werden berechnet (soweit ich weiß) mit 0,34 x 0,55 x 850 = 159 W/K. Bei einer KWL mit WRG mit 90 Prozent WRG rechnet es sich m.W. wie folgt: 0,34 x (0,55 *(1,00 - 0,90) + 0,2) x 850 = 0,34 x 0,255 x 850 = 74 W/K.
Bei einem Haus dieser Größe mit Keller machen Lüftungsverluste (rechnerisch!) fast die Hälfte der Wärmeverluste aus. Die Bodenplatte und die Kellerwände werden ja über Faktoren schön gerechnet, wogegen ich nichts davon gelesen habe, dass die Lüftungsverluste vom Kellervolumina weniger beachtet werden.
Wenn ich von der Hälfte die Hälfte einspare, dann habe ich meine 25 Primärenergieeinsparung bereits erledigt. Halte ich jetzt noch die Referenzwerte ein, habe ich die ENEV 2016 eingehalten. ENEV 2016 Referenzgebäude hat Gas ohne Solar - das sollte man nicht vergessen!
EEWärmeG wird, nur wenig, kniffliger. Es erlaubt Ersatzmaßnahmen und deren Kombination. Die KWL ist eine vollwertige Ersatzmaßnahme, wenn ich damit 50 Prozent der Energie decke. Kommt nicht ganz hin, eher 25 Prozent. Also habe ich die Anforderung etwa hälftig erfüllt und muss eine andere Ersatzmaßnahme auch etwa hälftig erfüllen. Durch Verbesserung von Dämmung und Primärenergiebedarf von 15 Prozent gegenüber ENEV-Standard habe ich eine andere Ersatzmaßnahme erfüllt. Diese muss aber nur noch hälftig erfüllt werden, also nur noch etwa 7,5 Prozent gegenübe den Referenwerten und das sollte ja zu schaffen sein. Nur zur Info, U-Wert Außenwand 0,28 lt. ENEV 2016.
Quelle: http://www.hausbau-forum.de/threads/enev-2016-kfw55-gas-solar-in-2016.14058/