BauenX hat geschrieben:Grundstück ist DAS WICHTIGSTE. Und erst wenn die Unterschrift unter dem Kaufvertrag beim Notar ist, ist alles fix. Vorher kann alles passieren.
Wir haben uns parallel zum Kaufvertrag von massa ein Formular zum Grundstücksvorbehalt ausfüllen lassen. Bedeutet dass der Kaufvertrag nur zu Stande kommt wenn auch das Grundstück erworben wird.
Vorsicht: Das Formular zum Grundstücksvorbehalt ist eigentlich nur allg. gehalten und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes. Lass euch in das Formular auch die Adresse oder die Flurstücksnummer mit eintragen damit der Grundstücksvorbehalt wirklich auch nur für DIESES EINE Grundstück gilt.
Ansonsten kommt massa, zeigt euch ein paar andere Grundstücke die es vielleicht in der Nähe gibt und das Vorbehaltsformular ist nichts wert.
Genau das ist ja die große Frage: wann ist der Vertrag fürs Grundstück verbindlich?
- wenn der Kaufvertrag unterschrieben
- wenn der unterschriebene Kaufvertrag vom Notar beglaubigt
- wenn Grundschuld im Grundbuch eingetragen
- ....
Der Notar formuliert gerade den Vertrag, schickt uns den dann zur Durchsicht, wenn alles ok, dann treffen wir uns mit dem Verkäufer beim Notar uns unterschreiben die Endfassung. Ich dachte, dann ist alles fix. Aber der ... Makler meinte, erst wenn alles gelaufen ist (Beurkundung, Geld, Grundbuch, etc...) können wir sicher sein. Zeitlich bedeutet es, wir unterschreiben nächste Woche und Ende März / Anfang April wäre es dann UNSER und wir könnten das Grunstück endlich bereinigen. Davon ab, dass der Winter gerade kommt, wären das 2 Monate ohne Taten