von dansil »
Sa 26. Dez 2015, 19:21
Hallo Dreyer
Das ist alles abhängig davon von wem du das Grundstück kaufst.
Direkt von der Stadt/Gemeinde kannste gleich Termin beim Notar machen, Kaufvertrag im beisein aller vom Notar vorlesen lassen, Unterschreiben und los gehts. Es sei denn, die Gemeinde will erst das Geld auf dem Konto haben.
In unserem Fall war das Grundstück zwar von der Gemeinde, aber wurde von einer Gesellschaft verkauft. Hier läuft das etwas anders ab (auch bei Privatverkauf) . Wenn ihr Grundstück ausgesucht habt und euch einig seit, dann zum Notar und der muss einen Kaufvertrag aufsetzen. Dieses erhaltet ihr und die Gemeinde vier Wochen zur Kenntnisnahme. Dieses prozedere stammt noch aus alten Zeiten. Dieses soll sicherstellen, das beide Parteien den Vertrag hinterfragen können und ggf. unklarheiten im Vorfeld zu klären. Hier ist auch der Tag des Geld eingangs festgehalten.
Nach Ablauf der vier Wochen, nicht vorher, könnt ihr mit dem Notar und Grundstückseigentümer einen gemeinsamen Termin zum vorlesen und Unterschreiben machen.
Sprecht euch mit dem Eigentümer ab, ob ihr im Vorfeld aufs Grundstück dürft.
Hoffe geholfen zu haben.
Dansil