Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Di 2. Sep 2014, 21:17

Wir werden jetzt erst mal abwarten und hoffen auf das beste. Nur eins weiß ich jetzt schon ..... den kompletten Preis werde ich nicht zahlen, da ich nicht unerhebliche Einbußen hinnehmen muss.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Donnergott748 » Di 2. Sep 2014, 21:20

Jetzt mal ehrlich man weiss doch wenigstens ungefair was man darf?
Ich meine der Verkäufer ist ja auch nicht zuständig für Anbauten wie Garage und co.
Muss diese im baufester oder darf sie außerhalb.

Massa macht das schon dass man irgendwie ein Haus auf dem Grundstück hat aber ob man dann damit glücklich wird ???
Nur als Tipp, befasst euch mit dem Thema rund ums Bauen wenn ihr mit Massa baut! Oder beauftragt eine Firma die euch ein Haus masiv baut und dies dann schlüsselfertig
Zuletzt geändert von Donnergott748 am Di 2. Sep 2014, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon JensK79 » Di 2. Sep 2014, 21:23

FSBlade hat geschrieben:Wir werden jetzt erst mal abwarten und hoffen auf das beste. Nur eins weiß ich jetzt schon ..... den kompletten Preis werde ich nicht zahlen, da ich nicht unerhebliche Einbußen hinnehmen muss.


Na was denn jetzt? Hat der Verkäufer gesagt das dein Haus dem Bebauungsplan entspricht?
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Schmidis » Di 2. Sep 2014, 21:30

Ach so kann es jetzt sein das euer Haus nun doch gebaut werden darf??
Habt ihr es nun dem Bebauungsplan angepasst ??
Glaube aber nicht das du damit durch kommst den vollen Preis nicht zubezahlen , kann mir nicht vorstellen das sich massa darauf einläst.
Aber trotzdem viel Glück
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Di 2. Sep 2014, 22:05

JensK79 hat geschrieben:
FSBlade hat geschrieben:
Na was denn jetzt? Hat der Verkäufer gesagt das dein Haus dem Bebauungsplan entspricht?



Ja er hat gesagt " das dieses Haus auf diesem Grundstück gebaut werden darf und wir waren zu diesem Termin mit 4 Leuten am Tisch.

Und ja das Haus kann jetzt wahrscheinlich gebaut werden aber es müssen sämtliche Dinge geändert werden z.b. Kniestock, Dachneigung, Fenster ( EG und DG ), Wände. Das heißt aber auch für mich, dass das nicht mehr das Haus ist, was wir gekauft haben.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon JensK79 » Di 2. Sep 2014, 22:08

Dann such dir einen guten Rechtsbeistand. Vielleicht hast du erfolg. Viel Glück.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Di 2. Sep 2014, 22:15

Wie gesagt.... wir werden jetzt erst mal warten, bis wir die neuen Bauzeichnungen bekommen. Ich muss eingestehen, dass wir zurzeit noch einwenig aufgebracht sind, und wollen jetzt nicht übers Ziel hinaus schießen. Deswegen gehe ich auch davon aus, das Massa und wir auch ­so eine Lösungen finden werden.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Kohmarzicka » Mi 3. Sep 2014, 06:22

Ich kann dein Problem gut verstehen. Bei uns war es ähnlich. Wir waren zum ersten gespräch im Musterhaus und haben gesagt, wir möchten eine Stadtvilla (Haus ohne Dachschrägen und ohne Dachfenster). Da wir auf der Grenze bauen müssen und eine Brandschutzwand haben (ohne Fenster) bleibt eigentlich nur die Stadtvilla, wenn man Dachfenster entgehen möchte.
Der Verkäufer sagte dann, nehmen Sie doch keine Stadtvilla die ist ca. 20000 € teurer als ein normales Haus. Nehmen Sie ein normales Haus mit 1,80 m Kniestock und 2,00 * 1,00 m Kniestockfenster. Er zeigte uns Bilder wie es aussehen kann, rechnete uns den Preis und überzeugte uns, dass es der Stadtvilla recht ähnlich ist zu einem günstigeren Preis. (Den Preisvergleich haben wir allerdings nie in Zahlen gesehen). Gut wir haben unterschrieben und waren glücklich mit der Lösung, bis wir beim Architektengespräch waren. Der Architekt sagte uns dann, dass diese großen Fenster nicht verbaut werden können. Später erklärte er uns, dass es wohl doch geht, die Fenster aber 27 cm über dem Fußboden bereits beginnen und nicht komplett geöffnet werden können, es sei denn man macht ein Gitter davor. Danach waren wir mega enttäuscht, wirwollten doch keine Gitter vor den Fenstern aber öffnen wollten wir sie auch. Er sagte die Fenster sein absolut nutzlos und wir sollen Dachfenster nehmen. Also was tun? wir haben versucht das Haus wieder zu stornieren, keine Chance. Wir haben jetzt 4 Dachfenster für knapp 7000 € nachkaufen müssen. Jetzt ist alles gut, wir finden das Haus schön, auch wenn es nicht unseren eigentlichen Vorstellungen entspricht. Wir finden nur, dass es nach dem Architektengespräch möglich sein müsste kostenfrei den Haustyp zu ändern. Es ist uns klar das der Verkäufer nicht wissen muss, was rechtlich alles geht, aber es ist nicht schön ein Wunschhaus zu kaufen, und der Architekt erklärt einem dann was alles so nicht geht, wie man es gekauft hat. Das Architektengespräch müsste eigentlich viel eher sein um solche Probleme zu vermeiden.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon ChRe » Do 4. Sep 2014, 08:06

Selbst wenn der Verkäufer gesagt hat, dass man dieses Haus da bauen kann, so seid in letzter Instanz ihr dafür verantwortlich, was ihr kauft. Wenn ihr euch im MediaMarkt einen Fernseher aufschwätzen lasst, der angeblich an eure Wand passt, so ist es am Ende eure eigene Schuld - solange der Fernseher die Maße hat, die der Verkäufer euch genannt hat. Zu prüfen, ob er mit diesen Maßen passt oder nicht, das liegt bei euch.

Ich stimmt Kohmarzicka zu, das Architektengespräch m üsste viel früher sein. Ist es aber nicht. Und wenn wir ehrlich sind, erzählen viele der massa-Architekten auch einigen an Stuss, so zB dass man einen HWR vergrößern müsste, weil angeblich die Technik nicht reinpasst... Hinterher, nachdem alles fix ist, erfährt man dann, dass man völlig umsonst ein Zimmer geopfert hat. Naja.

Noch eine kleine Geschichte aus der Kiste "Bei welchen Dingen ist man völlig auf sich allein gestellt und an allem schuld"?:

Man bekommt vom Architekten gesagt, dass man sich keine Gedanken wgn Baubeginnsanzeige machen soll, dass man alles rechtzeitig von ihm bekommt. Dann meldet man Verkäufer und Architekten, dass die Erdarbeiten losgehen und es kommt: NIX. Hinterger erfährt man dann, dass man die BBA hätte VOR Beginn der Erdarbeiten machen müssen. Und auch das erfährt man nur auf direkte Nachfrage! Also telefoniert man mit dem Amt, bettelt und winselt um Gnade, wenn man Glück hat, sind sie kulant und sagen "ok, schicken Sie es mir so schnell wie möglich zu". Anschlißened ruft man beim Architekten an und sagt, er soll es einem bitte SOFORT zuschicken. Und wenn dann zwei weitere Tage nichts passiert, ruft man nochmal an und bekommt gesagt: oh, ich habe es gestern nicht mehr zur Post geschafft, ich schicke es ihnen morgen zu.
!!!


Glaubt ihr wirklich, das Amt schert sich darum, dass bei massa der Architekt für sowas zuständig ist? Wenn, dann nur bis zur Grenze der menschlichen Kulanz, alles darüber hinaus, also wenn es handfest wird, da interessiert die nur die Rechtslage. Und die sagt in eurem Fall: das Haus, das ihr gekauft habt, darf nicht gestellt werden und ihr habt bei vollem Bewusstsein einen Kaufvertrag unterschrieben.

Leider haben wir (obwohl wir noch recht "frische" massa Bauherren sind) die ERfahrung gemacht, dass man bei massa für jeden kleinen SCh*** selbst verantwortlich ist.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon reelkh » Di 9. Sep 2014, 11:52

FSBlade hat geschrieben:Wir werden jetzt erst mal abwarten und hoffen auf das beste. Nur eins weiß ich jetzt schon ..... den kompletten Preis werde ich nicht zahlen, da ich nicht unerhebliche Einbußen hinnehmen muss.



ihr werdet noch drauf zahlen müssen. ich hänge mal die antwort von massa an, welche wir bekommen haben.
denen ist egal was die verkaufsberater oder Architekten sagen, sprich welche Probleme du mit ihnen hast.

Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass sehen die von uns, und unseren Partner, erbrachten Leistungen zu beanstanden. Selbstverständlich sind auch wir an einer zeitnahen Prüfung und Klärung interessiert. Grundsätzlich vorwegnehmen möchten wir jedoch, dass auf Gesprächsinhalte aus Verkaufs- und/oder Planungsgesprächen kein Bezug genommen werden kann da diese nicht Vertragsgegenstand sind. Wir bitten daher um Verständnis, seitens der DFH Haus GmbH, zu diesen auch keinerlei Stellungnahme abgegeben werden kann.

....................

Dann folgt noch mal das ganze Prozedere welche Wege das Bauvorhaben bei Massa durchlaufen muss. Ich denke dies war ein Standartschreiben!


wer mehr, alles lesen will

www.erfahrungen-mit-massa.jimdo.com
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