Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon JensK79 » Di 2. Sep 2014, 20:23

Paragraph 2, Absatz 5 der Landesbauordnung NRW

Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.


Für baulaien hier etwas präziser ausgedrückt...

Ein Dachgeschoß ist ein Geschoß mit geneigten Dachflächen. Um ein Vollgeschoß zu sein, müssen mehr als 3/4 seiner Grundfläche eine Höhe von 2,3 m aufweisen. Die Höhe wird hier von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen, maßgeblich ist somit das Außenmaß.


Wenn ich mir deine Hütte so anschaue sind es locker 3/4 der Grundfläche die höher wie 2,3m sind.

Du bist als Bauherr in der Pflicht. Sonst niemand.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Schmidis » Di 2. Sep 2014, 20:28

Wenn dem Verkäufer der Bebauungsplan vorliegt dann hat der Verkäufer dafür zu Sorgen das dass
Haus was ich kaufe gebaut werden darf.
Sonst brauch ich keinen Verkäufer !!!
Oder er muss mich zumindest darauf hinweisen das dieses Haus was ich will so nicht gebaut werden kann.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon JensK79 » Di 2. Sep 2014, 20:39

Hier steht nirgends das dem Verkäufer der Bebauungsplan vorgelegen hat.
Hier steht nur, das UNTERLAGEN über das Grundstück vorgelegen haben. Kann das vielleicht auch nur der Kaufvertrag gewesen sein?


Fakt ist eins. Am Ende bleib es IMMER am Bauherren hängen. Er ist für alles verantwortlich, muss alles prüfen usw usw.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Schmidis » Di 2. Sep 2014, 20:47

Falsch in der prüfungspflicht ist der Architekt !!!
Wer sonst ????
Für was brauche ich sonst einen Architekt??
Dann kann ich gleich mein Haus selber zeichnen!!!!
Desweiteren gibt es sehr viele Laien und wie soll ein Laie das alles alleine schaffen unmöglich !!!
Drum ist der Architekt in der prüfungspflicht genau wie der Verkäufer dir so ein Haus nie verkaufen darf.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon JensK79 » Di 2. Sep 2014, 20:55

Ja. Und der Architekt hat geprüft und richtig festgestellt das er dieses Haus nicht bauen darf. Hätte der Bauherr den Bebauungsplan vor dem Verkaufsgespräch gehabt und hätte er sich schlau gemacht, hätte er wissen können das er das Haus nicht bauen darf.


Entweder mache ich mir die Ahnung oder ich baue kein Haus. Oder aber ich stelle mir einen ein der alles für mich macht.


Alles auf den Laien abzuschieben ist ziemlich einfach.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Donnergott748 » Di 2. Sep 2014, 20:59

die BuL muss er ja auch selbst prüfen damit er weiss was er Kauft.
ich mach mich doch vor dem kauf schlau
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon SAPIMA » Di 2. Sep 2014, 21:00

Sorry, das ist kein Mist sondern meine Meinung! Und da stehe ich wohl auch nicht alleine da!!

Du kannst doch nicht einfach losgehen und ein Grundstück kaufen und das nächst beste Haus ohne sich denn Bebauungsplan anzuschauen!!

Ach ja wieder sorry!! Hast du ja!!! :lol:

Viel Glück weiterhin!!
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Di 2. Sep 2014, 21:03

- Es ist ja bei der Architektin aufgefallen
- Der Komplette Bebauungsplan lag dem Verkäufer vor
- und nach meiner ( nicht von der Architektin ) Berechnung liegen wir mit dem Haus ca. 10 cm jeweils links und rechts drüber
- wir bekommen warscheinlich am Freitag die neuen Bauzeichungen

Wir werden dann weiter sehen.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Schmidis » Di 2. Sep 2014, 21:09

Na also wenn der Bebauungsplan dem Verkäufer vorliegt wer ist dann schuld ???
Dafür habe ich einen Verkäufer der sich um sowas kümmern muss .
Es kann nicht jeder so perfekt sein wie manche Bauherren hier im Forum.
Wahrscheinlich haben die ihr Haus auch noch selber gezeichnet so schlau wie die sind .
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon JensK79 » Di 2. Sep 2014, 21:14

Seit wann muss der Verkäufer den Bebauungsplan prüfen.... Der verkauft dir das was du willst.

Wurde der Verkäufer explizit gefragt, ob das gewünschte Haus dem Bebauungsplan entspricht?

Wenn der Verkäufer ja gesagt hat nehme ich alles zurück und bin voll bei euch. Dann hat der Verkäufer schuld.


Ich tippe aber schwer drauf das dem nicht so war.
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