Paragraph 2, Absatz 5 der Landesbauordnung NRW
Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
Für baulaien hier etwas präziser ausgedrückt...
Ein Dachgeschoß ist ein Geschoß mit geneigten Dachflächen. Um ein Vollgeschoß zu sein, müssen mehr als 3/4 seiner Grundfläche eine Höhe von 2,3 m aufweisen. Die Höhe wird hier von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen, maßgeblich ist somit das Außenmaß.
Wenn ich mir deine Hütte so anschaue sind es locker 3/4 der Grundfläche die höher wie 2,3m sind.
Du bist als Bauherr in der Pflicht. Sonst niemand.