Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Mo 1. Sep 2014, 21:55

Hallo zusammen,

wir stehen vor einem großen Problem und wissen nicht wirklich weiter..... folgendes ist passiert:

Wir haben uns für ein Unique 1 entschieden ( Kaufvertrag unterzeichet ) und im Gespräch wurden auch die Unterlagen vom Grundstück durchgesprochen. Uns wurde auch im Gespräch mitgeteilt, dass das Unique 1 ein 1 1/2 geschossiges Haus sei, was auch auf http://www.fertighaus.de geschrieben steht.

http://www.fertighaus.de/haubis.htm?hausnr=3718

Nun hatten wir den Termin mit der Architektin und die Dame teilte uns mit " Dieses Haus dürfen Sie nicht auf Ihren Grundstück bauen, da es 2 Vollgeschosse hat", aber Sie versucht mit der Stadt Königswinter zu sprechen. ( was aber nicht von Erfolg gekrönt war ).

Nun sollen wir das Haus abändern ( von Kniestock 2,00 Meter auf ca. 1,65 Meter und statt 20° Dachneigung auf 25° gehen ) was ich aber nicht einsehen will!!!

Wir haben uns für dieses Haus entschieden wegen diesen oben gennanten Atributen. Ich weiß nicht, was wir jetzt machen sollen?!?!??

Wenn Ihr uns irgendwelche Tips geben könnt wäre ich unfassbar glücklich......
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Heimwerker » Mo 1. Sep 2014, 22:11

Hallo,

naja...den Bebauungsplan könnt ihr nicht ändern...wenn die Stadt nein sagt, geht nix...also entweder anderes Grundstück wenn es das Haus sein muss...oder versuchen vom Vertrag zurückzutreten..bzw. anderen Haustyp.....entweder habt ihr eine Zusatzklausel "Vorbehalt Grundstück oder so ähnlich drin" sonst ggf. Rechtsbeistand- versucht doch nochmal alles mit Eurem Verkäufer zu besprechen-
viel Glück!
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Mo 1. Sep 2014, 22:25

Hallo,

das Grundstück ist schon bezahlt und ich hoffe immer noch, dass sich die Architektin verrechnet hat und wir unser Traumhaus dennoch bauen können. Schade ist auch ­das Massa im Internet keine Angaben macht, was es nun jetzt für ein Haus ist. Ist es jetzt ein 1 1/2 oder doch ein 2 Geschossiges?!?!

Ich könnte heulen ... wenn ich nicht so sauer wäre
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon JensK79 » Di 2. Sep 2014, 07:17

Die Definition Vollgeschoss ist ländersache. Also guck in die Bauordnung deines Bundeslandes.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Donnergott748 » Di 2. Sep 2014, 15:40

jetzt mal ehrlich, 2 m Kniestck müsste doch klar sein dass das 2. Vollgeschosse sind!
Du kannst quasi den kompletten Raum nutzen !
Hier kann Massa nichts dafür, dies steht alles in deinem schriftlichen Bebauungsplan der Gemeinde/Stadt.
Hier hast Du nur die Chance über eine Sondergenehmigung.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Di 2. Sep 2014, 16:30

Donnergott748 hat geschrieben:jetzt mal ehrlich, 2 m Kniestck müsste doch klar sein dass das 2. Vollgeschosse sind!
Hier hast Du nur die Chance über eine Sondergenehmigung.


Bin ich der Hausverkäufer?!? Wenn ich den Bebauungsplan vorher abgebe und mir dann das Unique 1 verkauft wird gehe ich davon aus, dass es alles seine Richtigkeit hat.

Ich kann einfach nicht verstehen warum eine Hausbaufirma, die das nicht seit gestern macht einen solch schwerwiegenden Fehler machen kann. Das Haus wird ja selbst auf allen anderen Plattformen so ausgeschrieben!

Und mal ganz ehrlich, ich muss das und kann es nicht wissen! Selbst die Architektin musste erst nachrechnen und sagte, dass es sehr schwer ist dies zu ermitteln.

Und was die Sondergenehmigung angeht ....... keine Chance die bleiben stur
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon SAPIMA » Di 2. Sep 2014, 18:27

:lol: :lol: :lol:

Und das ist jetzt Massa schuld???

Wenn ihr euch ein zweigeschossiges Haus aussucht aber nur 1 1/2 geschossig bauen dürft!!

Da fällt mir nur ein: Dummheit schützt vor Strafe nicht!!

Sucht euch ein anderes Haus aus, wenn ihr euch da aber jetzt stur stellt...., drücke ich euch die Daumen das ihr ohne Probleme aus dem Vertrag kommt! Und sucht euch dann am besten eine Firma die Schlüsselfertig baut! Bei Massa muss man nämlich vieles, sehr vieles in Eigenregie machen und wenn da dann Fehler passieren kann man nicht mit dem Finger auf andere zeigen. Sondern muss sich denn Schuh selbst anziehen!!

Auch toll finde ich die Storys über Interessenten die sich über Massa beschweren weil nach einem Jahr immer noch nichts passiert ist! Wir haben kein Grundstück und von Massa kommen einfach keine Grundstücksvorschläge!!! Die bieten zwar ein Service an, aber nichts desto trotz ist Massa kein Maklerbüro sondern eine fertighausfirma!!!
Auch da muss ich selber tätig werden!! :lol: :lol:

Musste ich jetzt einfach mal loswerden!!
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon FSBlade » Di 2. Sep 2014, 19:04

SAPIMA hat geschrieben:
Und das ist jetzt Massa schuld???



Natürlich, da wir ein 1 1/2 Geschössiges Haus gekauft haben ( was jetzt aufeinmal keins mehr ist )..... bitte richtig lesen, bevor so du so ein Mist schreibst
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Donnergott748 » Di 2. Sep 2014, 19:50

FSBlade hat geschrieben:[Und mal ganz ehrlich, ich muss das und kann es nicht wissen! Selbst die Architektin musste erst nachrechnen und sagte, dass es sehr schwer ist dies zu ermitteln.

Und was die Sondergenehmigung angeht ....... keine Chance die bleiben stur



Wenn Du dich für ein Haus von Massa entscheidest, dann muss man sich darüber im klaren sein das man ziemlich viel in eigener Regie machen muss! So ist es auch mit der Bauvorbereitung, der Verkäufer ist halt nur ein Verkäufer.
Der Bebauungsplan ist deine Bibel da steht alles drin, Führsthöhe, Giebelrichtung, Baufenster usw.

Da ist der Bauherr in der Verantwortung. Tipp befasse dich genau mit den Vorgaben, den dies ist nur der Anfang.

Informiere dich auch genau zu deiner BuL denn da´steht nur drin was Massa macht aber nicht was Massa nicht macht.
Wenn man seine Hausaufgaben macht ist auch das Bauen mit Massa schön.

z.B. Aushub, Schnurgerüst usw. sind Eigenleistung und so geht es weiter.
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Re: Gekauftes Haus darf nicht gestellt werden!!!

Beitragvon Schmidis » Di 2. Sep 2014, 20:02

Wieso muss der Bauherr dafür sorge tragen das sein Haus gebaut werden darf ??
Wenn ich ein Haus kaufe und der Grundstücks Grundriss und der Bebauungsplan dem Verkäufer
Ausgehändigt worden sind dann muss ich davon ausgehen das der Verkäufer mir ein Haus verkauft das gebaut werden darf!!
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