Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer

Beitragvon odi1981 » Mi 4. Jun 2014, 08:01

Hallo liebe Mitglieder,

wir wollen uns ein eco2 zulegen. ich habe mal ne frage? die grunderwerbssteuer bezieht die sich auf das grundstück oder auf das komplette Bauprojekt? Weil ich gelesen habe das es anbieter gibt die nur fürs grundstück verlangen

gruss
odi1981
 
Beiträge: 3
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 07:57

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon JensK79 » Mi 4. Jun 2014, 08:05

Eine einfache Suchanzeige bei Google sollte dich weiter bringen. Kleiner Tipp: es heißt Grunderwerbsteuer und nicht komplettpreissteuer....

Weiterhin gibt es nur einen "Anbieter" der für die Grunderwerbssteuer zuständig ist... :lol:
JensK79
 
Beiträge: 1123
Registriert: Sa 19. Okt 2013, 19:12

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon Puffbohne » Mi 4. Jun 2014, 08:07

Hier in Thüringen ist es so, dass die Grunderwerbssteuer für alles anfällt, was man mit dem Grundstück zusammen kauft.

Kauft man also von Verkäufer A das Grundstück und Verkäufer B das Haus, wird die Steuer nur auf das Grundstück erhoben.

Kauft man Grundstück und Haus von einem Verkäufer, ist die Steuer für Haus und Grunstück fällig.
Puffbohne
 
Beiträge: 164
Registriert: Sa 19. Jan 2013, 08:59

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon Luga » Mi 4. Jun 2014, 08:16

Hey Jens, nicht so garstig heute! ;)

Also wie Puffbohne schreibt, kommt es darauf an, ob du das Grundstück kaufst und unabhängig davon von einem anderen Anbieter das Haus (Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück) oder ob du von einem Anbieter Grundstück und Haus kaufst (Grunderwerbsteuer für Grund UND Haus). Wobei der von Jens angesprochene einzige Anbieter (Finanzamt ;) ) gerne mal versucht zu behaupten, dass Massa einem das Grundstück vermittelt hat. Wäre das der Fall, bezahlst du ebenfalls auch für das Haus.
Luga
 
Beiträge: 1250
Registriert: Sa 13. Okt 2012, 19:54

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon JensK79 » Mi 4. Jun 2014, 08:18

Zu Verdeutlichung vielleicht nochmal hier was:

Unter Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 873 ff. BGB) zu verstehen. Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören neben dem Grund und Boden auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen.
Das bedeutet: die Steuer wird beim Kauf eines Hauses mit Grundstück auf den Gesamtpreis und nicht nur den Grundstückswert erhoben. Kauft man dagegen ein unbebautes Grundstück und baut selbst ein Haus darauf, fällt die Grunderwerbsteuer nur für das unbebaute Grundstück an.
JensK79
 
Beiträge: 1123
Registriert: Sa 19. Okt 2013, 19:12

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon derKaiser » Mi 4. Jun 2014, 08:25

Puffbohne hat schon recht.

Es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang man das Grundstück kauft. Es gibt Bauträger die Grundstücke erworben haben und dann sowohl Grundstück und Haus verkaufen. Dann steht es in einem unmittelbaren Zusammenhang und die Grunderwerbssteuer wird auf den Gesamtpreis berechnet.

Bei Massa ist es so, dass Massa lediglich Grundstücke vermittelt und keine eigenen besitzt. Von daher darf das Finanzamt in diesem Fall die Grunderwerbssteuer nur auf das Grundstück berechnen.
derKaiser
 
Beiträge: 646
Registriert: Fr 31. Mai 2013, 12:42

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon Maerzke » Mi 4. Jun 2014, 08:32

Achtung! In die Grunderwerbssteuer müssen die Erschließungskosten ausgenommen werden wenn Sie beim Kauf ausgewiesen werden können.
Sofern es sich um ein bereits erschlossenes Grundstück handelt.

Das war bei uns der Fall, als uns ein viel zu hoher Steuerbescheid zuging in dem die Erschließungskosten mit berechnet worden. Nach fristgemäßen Widerspruch und neuer Berechnung durch das FA wurden uns knapp 400,- € erlassen.
Zuletzt geändert von Maerzke am Mi 4. Jun 2014, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
Maerzke
 
Beiträge: 356
Registriert: So 30. Sep 2012, 13:30

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon Luga » Mi 4. Jun 2014, 08:32

derKaiser hat geschrieben:Bei Massa ist es so, dass Massa lediglich Grundstücke vermittelt und keine eigenen besitzt. Von daher darf das Finanzamt in diesem Fall die Grunderwerbssteuer nur auf das Grundstück berechnen.

Das stimmt nicht ganz. Wenn Massa ein "Baugebiet" reserviert hat und die Grundstücke dann einzeln an seine Bauherren vermittelt, sieht das Finanzamt es so, als hättest du Grundstück und Haus von einem Anbieter und du bezahlst für beides. Deswegen ist es wichtig, dass im Kaufvertrag und auch schon in der Grundstückreservierung Massa oder der Name des Verkaufsberaters nirgendwo auftaucht. Wenn in der Reservierung stehen würde "wie mit Herrn "Massaverkäufer" vereinbart/besprochen..." dann hast du schlechte Karten.
Luga
 
Beiträge: 1250
Registriert: Sa 13. Okt 2012, 19:54

Re: Grunderwerbssteuer

Beitragvon odi1981 » Mi 4. Jun 2014, 08:36

Vielen Dank für die Aufklärung

gruss an alle
odi1981
 
Beiträge: 3
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 07:57


Zurück zu Bauvorbereitung