tamy0201 hat geschrieben:Hallo...danke für deine anteilnahme..
ganz so leicht ist es nun nicht..
Bei der Treppe zum beispiel habe ich 2/3 bezahlt da die Treppe ja genutzt werden kann. Gar nicht zahlen geht nicht..
Bei massa ist es nochmal anders... Ich habe bis jetzt alles bezahlt. die letzte rate noch nicht.. Hier ist auch noch keine Rechnung gekommen. Diese werde ich auch erst dann bezhalen ( oder einen Teil davon) wenn alle Mängel behoben worden sind..
Wie soll man aber z.B. optische Mängel entschädigen wie unsere Zäsur in der Holzerschalung?
Ja gut, gar nicht zahlen geht nicht. Aber wie du schon sagst, kann man einen Teil abziehen. Und nach BGB bist du bei einem Werkvertrag sogar dazu berechtigt, bis zum doppelten Betrag dessen abzuziehen, welcher zur Behebung des Mangels erforderlich ist. Und wenn ich mir deine Situation ansehe, wäre das sicherlich einiges.
Und bei der Holzverschalung, handelt es sich auch um einen klaren Mangel, auch wenn er nur optisch ist. Hier müsste wahrscheinlich die komplette Schalung erneuert werden. Ich kenne die Fotos jetzt nicht. Allein dafür hättest du den doppelten Gegenwert einbehalten können.
Bei so etwas muss man sich immer direkt juristischen Rat nehmen. Es ist auch immer wichtig bei Mängelschreiben etc. (in dem Fall an Massa) exakt die Paragraphen im BGB oder so zu nennen, um seine rechtliche Position zu untermauern. Dann sehen die direkt wo "der Hase langläuft"!