PeterWurzel hat geschrieben:Uns wurde gesagt, dass die BG Bau demnächst automatisch auf uns zu kommt.
Wir bräuchten nichts machen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Nur weil die Ämter das auf ihrem Strang machen, entbindet es dich nicht von deiner Pflicht. Es lohnt sich vielleicht doch, mal in das Merkblatt zu sehen.
Pflichten des Bauherrn als Eigenbauunternehmer
Der Eigenbauunternehmer hat gegenüber der Berufsgenossen- schaft die gleichen Verpflichtungen wie ein gewerblicher Unternehmer. Hierzu gehören:
– die Erfüllung der Mitteilungs- und Auskunftspflichten
– die Beachtung der Anforderungen aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften
– die Meldung von Arbeitsunfällen
– die Erfüllung der Beitragspflicht
Mitteilungs- und Auskunftspflichten
Die Mitteilungs- und Auskunftspflichten umfassen u. a.
– die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift
– die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende
– die geleisteten Helferstunden
– die Namen und Anschriften der beauftragten gewerb- lichen Unternehmen
Die Anmeldung Ihres Bauvorhabens können Sie online unter
www.bgbau.de vornehmen.
Soweit das Bauvorhaben oder Teile davon in Eigenregie mit Bauhelfern ausgeführt werden, empfehlen wir Ihnen, über die Hilfeleistung ein Bautagebuch zu führen. Hierin sollte dokumentiert werden wer, wann und in welchem Umfang (Zeitpunkt und Dauer) geholfen hat und welche Arbeiten konkret verrichtet worden sind.